Wann zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung leistet immer dann,
wenn der eigene Hund bei anderen einen Schaden anrichtet.
Die Leistungen sind extrem unterschiedlich, deswegen
lassen Sie sich unbedingt von einem Fachmann
beraten und vertrauen sie nicht den Vergleichsportalen
im Internet. Ein kleiner Fehler bei der Auswahl eines
falschen, vermeintlich 1 Euro günstigeren Tarifs,
kann für Sie schnell der finanzielle und private Ruin
bedeuten!
Sie können sich hier gerne selbst einmal einen kurzen
Überblick über die unterschiedlichen Prämien und
Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung:
Vergleichsrechner Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehaftpflichtversicherung zahlt auch,
wenn jemand anders den Hund ausführt,
so lange derjenige sich an die jeweils geltenden
Vorschriften gehalten hat.
Das bedeutet, er muss sich natürlich so verhalten,
wie es das Gesetz vorsieht und darf auch einen Hund,
bei dem Leinenpflicht oder die Pflicht einen Maulkorb
zu tragen besteht, nicht ohne diese Dinge laufen lassen.
Vorsicht ist bei Kindern geboten, denn wenn ein Kind
einen zu großen Hund ausführt und der Schaden entsteht,
weil der Hund sich losreisen konnte, dann kann es sein,
dass die Hundehaftpflichtversicherung ihre Leistung nicht
erfüllen muss. Man ist als Halter des Hundes natürlich
verpflichtet, nur Leute mit dem Ausgehen zu beauftragen,
die auch wirklich in der Lage sind, den Hund zu halten.
Alles andere wäre sehr leichtsinnig und auch für den
Hundeführer eine Gefahr, die nicht zu kalkulieren ist.
Wenn ein Hund einen anderen verletzt, kommt die
Hundehaftpflichtversicherung für die dadurch entstehenden
Tierarztkosten auf. Selbst wenn der andere Hund sterben sollte,
wird dessen Besitzer eine „Entschädigung“ gezahlt.
Natürlich nur dann, wenn der Angriff nicht ohne Leine oder
Maulkorb erfolgt ist, falls der jeweilige Hund zum Tragen
dieser Teile verpflichtet gewesen wäre.
Das heißt also, wenn für den Hund Leinen- oder
Maulkorbzwang besteht und der Hund einen Schaden
ohne Leine oder ohne Maulkorb anrichtet, dann braucht
die Hundehaftpflichtversicherung nicht zu leisten.
In diesem Fall bleibt man dann als Hundehalter auf den
Kosten sitzen und darf unter Umständen sein ganzes Leben
lang abzahlen, gerade wenn es um Personenschäden geht.
Es braucht der Hund ja nur über die Straße laufen,
ein PKW weicht aus und fährt gegen einen Baum.
Lesen Sie hierzu einen Artikel der Aachener Zeitung
Da kann es sehr schnell zu einer Schadenssumme von
1 Million und mehr kommen. Zum Beispiel, wenn eine
lebenslange Rente gezahlt werden muss.
Deshalb sollten Sie gerade bei der Hundehaftpflichtversicherung
auf eine möglichst hohe Absicherung achten, denn die
Unterschiede von 1 Million zu 3, 10 oder 50 Millionen
sind sehr gering.
Und achten Sie nicht nur auf den Preis bei der
Hundehaftpflichtversicherung! Die Leistungen sind
der entscheidende Faktor!
Eine Hundehaftpflichtversicherung mit Top Leistungen
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