Reisegepäckversicherung: Deckungsschutz nicht riskieren

Mit unseren Tipps zur Reisegepäckversicherung werden Sie Ihren Deckungsschutz nicht riskieren. Die folgenden Punkte sollten Sie bei der Reisegepäckversicherung unbedingt beachten, um nicht Ihren wertvollen Versicherungsschutz zu verlieren.

Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung: Ihren Deckungsschutz nicht riskieren!

Die Reisegepäckversicherung springt bei Verlust und Beschädigung mitgeführter Reiseutensilien ein und ersetzt den Schaden. Trotz Versicherung darf man aber nicht zu sorglos mit Koffern, Taschen und anderem Reisegepäck umgehen. Wer den Versicherungsschutz nicht riskieren will, sollte einige wichtige Regeln beachten.

Reisegepäckversicherung – diese Stolperfallen sollten Sie unbedingt meiden!

In Flughäfen und auf Bahnhöfen muss man sein Reisegepäck wegen des erhöhten Diebstahlrisikos ständig im Auge behalten. Wer Taschen und Koffer dort auch nur kurz unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig, der Reisegepäckversicherer kann die Leistung dann entsprechend dem Mitverschulden des Kunden kürzen. Wertgegenstände wie Foto- und Filmausrüstungen, Laptops, Brillen, Hörgeräte oder Schmuck sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen durch die Reisegepäckversicherung geschützt. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, wenn sie am Flughafen als einfaches Gepäck aufgegeben oder im unbeaufsichtigten Auto zurückgelassen werden, auch nicht auf einem bewachten Parkplatz.

Geld, Personaldokumente, Tickets und Bankkarten sollten Sie im Hoteltresor deponieren oder am Körper tragen, denn sie werden bei Verlust nicht ersetzt. Fahrräder oder Surfbretter auf dem Dach- oder Heckträger sollten mit einem mindestens fünf Millimeter dicken Stahlseil angeschlossen sein, ansonsten ist der Diebstahl je nach Kleingedrucktem aus der Reisegepäckversicherung ausgeschlossen.

Wichtig bei der Reisegepäckversicherung: Erstatten Sie nach einem Versicherungsfall wie beispielsweise einem Einbruchdiebstahl unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei und geben Sie an, welche Gegenstände fehlen. Die Durchschrift der Anzeige unbedingt als Nachweis aufbewahren. Außerdem umgehend Mitteilung beim Versicherer machen und eine Auflistung des verlorenen oder gestohlenen Gepäcks inklusive Wertangaben der einzelnen Stücke beifügen. Unser Tipp: Reisegepäck ist auch über die Hausratversicherung versichert. Wer einen guten Hausratschutz besitzt, kann auf eine zusätzliche Gepäckversicherung deshalb verzichten.

Fazit Reisegepäckversicherung: Wichtig, kann auch Bestandteil einer Hausratversicherung sein. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.

Kontakt & kostenlose Beratung zur Reisegepäckversicherung:

Korsten & Partner
Holger Korsten

E-Mail: kontakt(AT)korstenundpartner.de
Telefon: 04186 895218

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Text: Holger Korsten
Bild: lizenzfreie-bilder-kostenlos.com

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