Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit Unterschiede

  • Hat eine Beamtin oder ein Beamter keine Berufsunfähigkeitsversicherung, erhält er/sie lediglich eine Dienstunfähigkeitsrente vom Staat.
  • Eine Beamtin oder ein Beamter auf Widerruf hat keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
  • Wird eine Beamtin oder ein Beamter dienstunfähig, bekommt er/sie nur dann eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsrentenversicherung, wenn dieses in dem Vertrag eindeutig vereinbart ist.
  • Die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ besagt, dass Beamte im Ruhestand Leistungen aus der Versicherung beziehen können. Diese Dienstunfähigkeitsklausel kostet allerdings Geld und macht den Vertrag etwas teurer.
  • Ohne Dienstunfähigkeitsklausel macht es keinen bzw. wenig Sinn, als Beamtin oder Beamter einen „normalen“ BU-Vertrag abgeschlossen zu haben.

Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit – Worauf Sie unbedingt achten sollten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist für Beamte nur dann sinnvoll, wenn sie die richtige Versicherung mit den richtigen Klauseln wählen.

Wer dienstunfähig wird, ist nicht zwingend auch berufsunfähig. Somit würde er zunächst einmal kein Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Es sei denn, es ist im Vertrag die Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Nur dann erhält ein Beamter auch seine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

Die Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet den vollen Versicherungsschutz, weil in der Dienstunfähigkeitsklausel eindeutig die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand geregelt sind. Eine gute Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel könnte wie folgt heißen: „Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen.“ Der BU-Versicherer schließt sich damit voll der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zusätzlicher medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nicht notwendig.

Schließen Sie als Beamtin oder Beamter Ihre Berufsunfähigkeitsrentenversicherung deshalb nur bei einem Anbieter mit einer Dienstunfähigkeitsklausel ab!

Korsten & Partner hilft Ihnen bei der richtigen Auswahl und und vergleicht Preis und Leistung für Sie. Ich zeige Ihnen, worauf es bei der Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit ankommt und welche Fehler Sie auf gar keinen Fall machen dürfen!

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Holger Korsten
unabhängiger Versicherungsmakler
und Versicherungsexperte seit 1989

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