Aus für Hartz 4 bei Erreichen der vorzeitigen Altersrente

Beim Erreichen der vorzeitigen Altersrente endet Hartz IV mit dem 63 Lebensjahr!

Das hatte sich der 63 jährige Hartz IV Empfänger aus Mainz so schön gedacht…

Hartz IV noch weitere 4 Jahre erhalten und dann die volle Rente mit 67 beziehen.

Kein Hartz IV bei vorgezogener Altersrente

Das sah das Jobcenter allerdings anders und wollte den Mann dazu bringen, vorzeitige Altersrente zu beantragen.

Dieses jedoch wollte der 63 jährige nicht, da in einem solchen Fall die Rente auf Lebzeiten stark  gekürzt werde und weigerte sich, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Das Jobcenter verweigerte daraufhin den Weiterbewilligungsantrag auf Sozialleistungen, da er ja jetzt nicht mehr hilfebedürftig ist, wenn er die vorzeitige Rente beantragt.

Das Jobcenter bekam letztendlich vom Landes-Sozial-Gericht Rheinland-Pfalz (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2015, AZ.: L 3 AS 370/15 B ER) recht und stellte die Leistungen ein.

Zur Einstellung der Sozialleistung Hartz 4 sei es – so heißt es in der Urteilsbegründung – arbeitslosen Hartz 4 Empfängern durchaus zumutbar, eine vorzeitige Altersrente (auch wenn diese natürlich im Gegensatz zur normalen Altersrente mit 67 stark gekürzt ist) in Anspruch zu nehmen, sobald sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Das gelte im Übrigen auch dann, wenn, wie zuvor schon erwähnt, die vorzeitige Altersrente lediglich mit dauerhaften Abschlägen gezahlt wird.

Der erlassene Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG).

 

 

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2015, Az.: L 3 AS 370/15 B ER

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