Ein Hundehaftpflichtversicherung Vergleich lohnt sich immer!
Viele Leute zahlen einfach viel zu viel für ihre Versicherungen.
Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern unbedingt auch auf
die Leistungen!
Wenige Euro mehr können Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren!
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Eine Hundehaftpflichtversicherung ist seit 2007 in einigen
Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben!
Begonnen hat Hamburg im Jahr 2007. Ausschlaggebend war
eine tödliche Beißattacke von Kampfhunden gegen einen Jungen
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Halter von Hunden
unverzichtbar und ein absolutes Muss.
Der eigene Hund kann einen beträchtlichen Schaden anrichten.
Für den entstandenen Schaden haftet der Hundehalter im vollen Umfang.
Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung geht man bei der
Hundehaftpflichtversicherung nicht von einem Verschulden aus,
sondern hier haftet der Tierhalter auch ohne eigenen Einfluss oder
Verschulden für das Verhalten des eigenen Hundes.
Die Hundehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer
von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei.
Somit hat der Geschädigte Schadensanspruch an den Versicherer.
Die Hundehaftpflichtversicherung leistet im Regelfall für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Hier ist es sehr wichtig, die Deckungssumme den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
Ein >> Hundehaftpflichtversicherung Vergleich << zeigt Ihnen die Unterschiede.
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der
Haftungsfrage und reguliert diese, sofern die Ansprüche berechtigt sind.
Die Hundehaftpflichtversicherung bietet normalerweise weltweiten
Versicherungsschutz. Für Auslandsaufenthalte meist jedoch nur bis zu einem Jahr.
Aber auch hier zählt es, den passenden Tarif zu finden.
Denn wenn der Hundebesitzer viel mit dem eigenen Hund reist,
dann sollte man auf keinen Fall am falschen Ende sparen, sondern sich optimal versichern.
In der Hundehaftpflichtversicherung ist im Regelfall die gewerbliche und
betriebliche Verwendung von Hunden sowie Schäden, die vorsätzlich
herbeigeführt wurden, nicht eingeschlossen.
Vor allem die sogenannten „Eigenschäden“, der Hund beißt beispielsweise den eigenen
Hundebesitzer, ist normalerweise nicht versichert.
Im Endeffekt, sollten Sie ihren Hund gewerblich oder betrieblich nutzen, erfolgt keine Leistung!
Da Sie laut BGB, Paragraph 833 unbegrenzt für Schäden aufkommen müssen,
empfiehlt sich bei der Hundehaftpflichtversicherung der Abschluss
einer möglichst hohen Deckungssumme.
Die Beiträge hierfür werden sich hier nur geringfügig erhöhen.
Schauen Sie hierzu den Hundehaftpflichtversicherung Vergleich (Bild anklicken):
Bevor Sie sich für eine Hundehaftpflichtversicherung entscheiden,
starten Sie online einen Hundehaftpflichtversicherung Vergleich und
vergleichen Sie mehrere Anbieter miteinander.
Auf diesem Wege erhalten Sie so nicht selten große Vorteile.
So gibt es zum Beispiel große Unterschiede in den Leistungen oder Preisen.
Es ist immer von Vorteil, wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung
mit einer Laufzeit von nur einem Jahr abschließen. Sie haben somit immer
die Möglichkeit, jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, um einen
eventuell besseren Anbieter oder Tarif zu erhalten.
Wenn Sie einen Kampfhund besitzen oder eine ähnliche Rasse,
dann werden Sie nur bei einigen Gesellschaften diese Hunde versichert bekommen.
Solche Rassen stellen für die Versicherung ein ganz besonderes Risiko dar
Bei der Findung solcher „Kampfhund-Policen“ sind wir Ihnen gern behilflich.
Im Übrigen ist der Versicherungsnehmer bei der Hundehaftpflichtversicherung
dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden unverzüglich
(spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich zu melden.
Sie sind zudem verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Schilderung des Schadenshergangs ist dem Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
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